Der neue A1/A3-Kompetenznachweis für Drohnenpiloten wird auch der „kleine EU-Drohnenführerschein“ genannt. Dieser ist beim Betrieb von Drohnen ab 250g in der gesamten EU notwendig, gilt aber erst ab dem 01.01.2023. Bis 2023 ist der kleine Drohnenführerschein erst beim Betrieb von Drohnen ab 500g erforderlich.
Der Drohnenpilot benötigt grundsätzlich eine ausreichende Kompetenz dass er für das Steuern von Drohnen mit einem relativ niedrigen Gefährdungspotential verfügt. Hierzu erhält der Drohnenpilot nach Bestehen der Prüfung den benötigten A1/A3-Kompetenznachweis und darf innerhalb der „open category“ in den Unterkategorien A1 und/oder A3 Drohnenflüge vornehmen. Die neue Regelung ermöglicht es dem Drohnenpiloten dies in der gesamten EU anzuwenden.
Der kleine EU-Drohnenführerschein ist jedoch die Grundvoraussetzung für alle weiteren Qualifikationen in der „open category“ sowie auch in der „specific category“ für Drohnen mit einem Gewicht über 4kg. Der Drohnenpilot benötigt für die weiteren Qualifikationen dann die bestandene Prüfung zum „A2 Fernpilotenzeugnis“ sofern der A1/A3-Kompetenznachweis zuvor erfolgreich absolviert wurde.